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Normen für Holzpellets
Holzpellets - Qualität erkennen !

 
Der vorliegende Text ist urheberrechtlich geschützt ! Jede Verwertung oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Zustimmung der Rhön-Hessen-Forstconsulting GbR unzulässig.
 
- Äußere Qualitätsmerkmale von Holzpellets
- Normen und Gütesiegel für Holzpellets
 
1. Einleitung

Der Markt für Pelletheizungen und Holzpellets befindet sich in Deutschland noch im Aufbau. Mancher Händler von Holzpellets verfügt dabei selbst über noch sehr geringe Kenntnisse über das Produkt, das sie dem Kunden verkaufen möchten. Einige Händler verkaufen die Produkte mit der größten Gewinnspanne, nicht die mit der höchsten Qualität. Aber auch beim Kunden führen oftmals erst eigene negative Erfahrungen zu der Einsicht, dass es auch bei den Holzpellets beachtliche Qualitätsunterschiede gibt.

Dieser Einsicht sind oft Streitigkeiten über die Verantwortlichkeiten für einen z.B. Ausfall der Pelletheizung zwischen Installateur und Kesselhersteller auf der einen und Pelletlieferant/Pellethersteller auf der anderen Seite vorausgegangen. In nicht wenigen Fällen wird ein solcher Streit zudem noch auf dem Rücken des Kunden ausgetragen, denn genauso, wie derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Firmen in der Lage ist, hochwertige Pellets zu produzieren und/oder professionell zu vermarkten, ist ebenso nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen in der Lage, professionell auf eingehende Reklamationen zu reagieren. Dabei ist es zunächst völlig unwichtig, ob eine Reklamation berechtigt ist oder nicht. Es dürfte unbestritten sein, dass ein bloßer Streit über Verantwortlichkeiten dem betroffenen Kunden keinerlei Hilfe ist und seine (sowieso schon vorhandene) Unzufriedenheit noch verstärkt Genauso unbestritten ist die Tatsache, daß ein unzufriedener Kunde nicht nur dem verantwortlichen Kesselhersteller, Installateur oder Pellethersteller schadet, sondern letzten Endes dem Gesamtmarkt. Allein diese Tatsache sollte Grund genug sein, sich wesentlich intensiver als bisher mit Fragen der Qualität von Holzpellets auseinanderzusetzen.



2. Äußere Qualitätsmerkmale von Holzpellets

Die äußeren Merkmale von Holzpellets lassen erste grobe Aussagen über die Qualität der vorliegenden Probe zu. Allerdings sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das äußere Erscheinungsbild der Holzpellets auch eine höhere Qualität als die tatsächlich vorliegende vortäuschen kann.


     
2.1. Die Oberfläche der Holzpellets
Grundsätzlich sollte die Oberfläche der Holzpellets folgendes Erscheinungsbild vorweisen können: ·
  • eine glatte Oberfläche
  • eine glänzende Oberfläche
  • eine Oberfläche ohne Längsrisse
Alle drei Merkmale deuten in ihrer Gesamtheit auf optimal Bedingungen während der Pelletierung hin. So kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichend hohe Temperatur erreicht worden ist, bei der das im Holz enthaltene Lignin 1) in einen fließfähigen und somit "klebefähigen" Zustand versetzt wurde und so die einzelnen Holzfasern wieder miteinander verbinden ("verkleben") konnte. Auf diese Weise erhalten die Holzpellets ihre Festigkeit.
  Pellets hoher Qualität

Hoher Qualität: glatte, matt glänzende Oberfläche !

     
     
Die Festigkeit von Holzpellets ist ein außerordentlich wichtiges Qualitätsmerkmal. Pellets hoher Festigkeit bieten die Gewähr, daß beim Einblasen in den Lagerraum (unter Berücksichtigung der sonstigen Gegebenheiten vor Ort) eine minimale Menge an Staub 2) (Feinanteil) entsteht. Ein geringer Feinanteil erhöht die Betriebssicherheit der Heizung. Fest verpresste Pellets besitzen zudem ein hohes spezifisches Gewicht (>1,12 kg/dm3) 3), welches wiederum Voraussetzung für eine saubere und effektive Verbrennung der Holzpellets ist. Ein Maß für die Festigkeit der Holzpellets ist der sogenannte Abrieb 4).

Der Abrieb ist ein Ausdruck dafür, wie viel Feinanteil entsteht, wenn die Holzpellets einer definierten Belastung ausgesetzt werden. Der Wert für den Abrieb wird in einem speziellen Messgerät, dem sog. Lignotester, ermittelt und darf den Wert von 2,3% nicht übersteigen. Der Abriebtest 5) im Lignotester ist als erster Test für die Qualität der Holzpellets sehr gut geeignet, weil er schnell, einfach und billig durchzuführen ist, und alle anderen, den Feinanteil begünstigenden Faktoren (z.B. Befüllsystem beim Kunden) ausgeklammert werden können. Auf den Feinanteil als Qualitätsmerkmal wird unter Punkt 2.6. näher eingegangen.
  Pellets mit stumpfer Oberfläche

Kann dem besten Pelletierer passieren: Eine zu geringe Temperatur während der Pelletierung hat verhindert, daß das Lignin die glatte und glänzende Oberfläche der Holzpellets erzeugen konnte !

     


     
2.2. Der Durchmesser der Holzpellets

Holzpellets können in den verschiedensten Durchmessern hergestellt werden. Relativ häufig anzutreffen sind Holzpellets mit Durchmesser von 6 mm und 8 mm. Seltener solche mit Durchmessern von 4, 5 oder 10 mm. Für Kleinfeuerungsanlagen haben sich Holzpellets mit einem Durchmesser von 6 mm durchgesetzt. Diese werden von der weit überwiegenden Zahl der Kesselhersteller auch explizit gefordert, um eine maximale Betriebssicherheit bzw. einen optimalen Wirkungsgrad der Heizung zu garantieren. Da die Durchbrandgeschwindigkeit bei Pellets verschiedener Durchmesser unterschiedlich ist, muß die gesamte Anlage auf einen definierten Durchmesser der Holzpellets abgestimmt werden (Brennstoffzuführung, Luftführung), um eine saubere und wirtschaftliche Verbrennung der Pellets zu gewährleisten.

  5mm-pellets

Nicht einige sind zu dick - fast alle sind zu dünn. Holzpellets mit einem Durchmesser von nur 5 mm lassen auf eine Herkunft aus dem Bereich der Futtermittelindustrie schließen. Im vorliegenden Beispiel kam es zum Totalausfall des Kessels, was wohl nicht in erster Linie am Durchmesser gelegen haben dürfte.

     
     

Die ist aber nicht mehr möglich, wenn anstelle der geforderten 6 mm Pellets z.B. solche mit einem Durchmesser von 8 mm eingesetzt werden. Erfahrungen zeigen zudem, dass immer dann, wenn andere als 6 mm Pellets zum Einsatz kamen, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Reklamationen zu verzeichnen war. Eine Ursache ist u.a. darin zu suchen, dass Holzpellets mit Durchmessern von 5 oder auch 8 mm aus Betrieben kamen, die in erster Linie andere Stoffe als Holz pelletieren. Diese Betriebe verfügen zwar über eine grundsätzliche Ausstattung zur Herstellung von Pellets, doch sind die vorhandenen Maschinen nicht auf die Verarbeitung von Holz ausgelegt. Zudem fehlte die Erfahrung in der Holzpelletierung. Holzpellets wurden nur in relativ geringen Mengen - neben der Herstellung der eigentlichen Produktpalette (z.B. Graspellets, Futtermittelpellets) - hergestellt. Ein kontinuierlicher Produktionsprozeß, der für eine hohe Qualität der Holzpellets eine wichtige Voraussetzung darstellt, konnte unter diesen Bedingungen kaum erreicht werden. Im Ergebnis war festzustellen, dass Pellets o.g. Herkunft überdurchschnittlich oft durch mangelnde Qualität auffielen.
  Graspellets

Verunreinigungen mit 8mm Graspellets (unten links) lassen als Hersteller ein landwirtschaftliches Trocknungswerk vermuten. Die auffallenden Farbunterschiede der Pellets lassen auf eine wenig sorgfältige Rohstoffauswahl schließen.

     



2.3. Die Länge der Holzpellets
Die Länge der Holzpellets kann vor allem dann zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal werden, wenn die Holzpellets über ein Saugsystem aus dem Vorratsraum entnommen werden. Die verwendeten Schläuche haben i.d.R. einen Durchmesser von 50 mm. Da die DIN 51731 die Länge der Pellets erst mit dem Wert von 50 mm nach oben begrenzt, sind Probleme bei der Entnahme der Pellets aus dem Lagerraum zu erwarten. Die Ö-Norm M 7135 beschränkt die Länge der Holzpellets auf maximal 45 mm. Daher sind bei Pellets nach Ö-Norm M 7135 kaum Probleme bei der Pelletzuführung zu befürchten. Die Normenkonformität kann durch einfaches Messen festgestellt werden. Unbedingt angemerkt sei, dass die Länge der Pellets nach unten nicht begrenzt ist!


2.4. Der Geruch der Holzpellets
Unter Umständen kann der Geruch der Pellets Hinweise auf eine gute bzw. zweifelhafte Qualität geben. Dieses Kriterium sollte aber immer nur als ergänzendes Merkmal herangezogen werden. Den Geruch von Pellets richtig einzuordnen setzt zudem sehr viel Erfahrung voraus! Holzpellets riechen nicht zwangsläufig nach Fichtenwald, auch wenn dieses Argument zuweilen pro Pelletheizung vorgebracht wird und besonders dann auf fruchtbaren Boden fällt, wenn ein Kunde angedeutet hat, dass er den Geruch des Heizöls als lästig empfindet. Durch die hohen Temperaturen bei der Pelletierung und der dadurch einsetzenden Fließfähigkeit des Lignins kann es zu einer Geruchsentwicklung kommen, die als leicht süßlich beschrieben werden kann, und die in gewisser Weise an Klebstoffe erinnert. Allerdings ist dies eher ein Anzeichen für eine besonders hohe Qualität. Unbestritten ist aber, dass diese Art von Geruch von einzelnen Personen als unangenehm empfunden wird. Der Geruch verliert jedoch schnell an Intensität.


2.5. Die Farbe der Holzpellets
Die Farbe der Holzpellets kann ebenso wie der Geruch nicht als absolutes Qualitätsmerkmal angesehen werden. Man wird daher weder zur Farbe noch zum Geruch von Holzpellets Festlegungen in einer Norm oder einer vergleichbaren Festschreibung von Gütekriterien finden. Die Farbe der Holzpellets kann aber als ein Hinweis für die Qualität der Ausgangsstoffe (Späne) und für die Sorgfalt bzw. die Art und Weise der Verarbeitung gelten. So kann eine überlange Lagerung der Späne unter ungeeigneten Bedingungen Grund für eine graue Färbung der Pellets sein, was zunächst nicht als wesentlicher Qualitätsmangel angesehen werden muss. Eine Verfärbung der Späne und der daraus hergestellten Pellets kann aber auch ein Indiz auf bereits während der Lagerung der Späne angelaufene Zersetzungsprozesse sein, die z.B. auf Pilze zurückzuführen sind. Durch diesen Pilzbefall werden Bestandteile des Holzes wie Lignin und Zellulose abgebaut.
     
Diese Abbauprozesse sind aber nichts anderes als eine Energieumwandlung in der Form, daß der Pilz die im Zuge der Photosynthese 6) umgewandelte und in Form von Holz gespeicherte Energie nun zum Aufbau eigener Strukturen nutzt. Daß die so der Holzmasse entzogene Energie einer späteren Energiegewinnung durch Verbrennung nicht mehr zur Verfügung steht, liegt auf der Hand. Aber auch Fehler bei der Verarbeitung der Späne - und hier vor allem bei der technischen Trocknung - können im Ergebnis zu einem grauen Farbton der Holzpellets führen. Da sich bei einer unsachgemäßen Trocknung der Späne nicht nur die Farbe, sondern auch andere Eigenschaften des Holzes verändern können (z.B. die Elastizität), ist bei Holzpellets, die aus derart vorbehandelten Spänen hergestellt wurden, oftmals ein sehr hoher Feinanteil zu beobachten, wenn diese Pellets einer Belastung ausgesetzt werden, wie es z.B. beim Einblasen der Pellets in ein Lager der Fall ist.

Die Farbe, bei der in der Regel lediglich zwischen "hell" und "dunkel" zu unterscheiden sein wird, ist somit vor allem dazu geeignet, einen bereits auf Basis anderer Qualitätsmerkmale gewonnenen Eindruck von der Qualität der Pellets zu untermauern, oder auf Grund einer z.B. dunklen Farbe weiteren Prüfkriterien und Qualitätsmerkmalen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch sollte ein dunkler Farbton der Pellets Anlaß sein, nicht nur die Pellets selbst, sondern auch die Bedingungen, unter denen diese Pellets hergestellt wurden, näher zu beurteilen. Da die Farbe der Pellets aber auch von der verarbeiteten Holzart abhängt, kann allein aus der Farbe der Pellets nicht auf eine bestimmte Qualität der Pellets geschlossen werden. Das gilt im übrigen für helle Holzpellets ebenso wie für dunkle.
  Holzpellets - ungeeigneter Rohstoff

Holzpellets diverser Farbschläge in einer Lieferung lassen den Verdacht aufkommen, daß zum einen ein ungeeigneter bzw. verunreinigter Span pelletiert wurde, zum anderen, daß hier wohl eine Lieferung etwas "gestreckt " werden sollte.

     

2.6. Der Feinanteil als Qualitätsmerkmale
Der Staubgehalt einer Pelletlieferung läßt indirekt Rückschlüsse auf deren Qualität zu. Eine abschließende Beurteilung ist - wie unter Punkt 2.1. beschrieben - mit Hilfe des Lignotesters leicht möglich. Da ein angeblich hoher Staubgehalt aber in der Praxis immer wieder Grund für Reklamationen ist, soll an dieser Stelle näher auf diese Problematik eingegangen werden. Die Qualität vom Holzpellets vor Ort, also z.B. im Lagerraum des Kunden, einzuschätzen, ist ohne jegliche Erfahrung nur schwer möglich. Diese Erfahrung fehlt den Kunden in der überwiegenden Zahl der Fälle, so daß bei der Qualitätsbeurteilung falsche Schwerpunkte gesetzt werden. Häufig wird die Qualitätsbeurteilung auf die Frage "Staub vorhanden - ja / nein" reduziert. Den Satz "Ihre Pellets haben zuviel Staub" kennt jeder Pellethändler.

     
Staub (Feinanteil) im Lagerraum ist ein Umstand, der auch von einem Laien erkannt werden kann. Kommt es nun auch noch zu einer Betriebsstörung der Heizung, ist die (angebliche) Ursache dieser Störung schnell ausgemacht - der Staub (Feinanteil) im Lageraum und die daraus (angeblich) zwangsläufig resultierende mindere Qualität der Holzpellets. Bedauerlicherweise wird dieser (voreiligen) Schlussfolgerung von den verantwortlichen Installationsbetrieben nicht immer mit der nötigen Konsequenz widersprochen. Bietet sich doch dadurch eine Gelegenheit, von möglichen, eigenen Fehlern abzulenken. Oft sind es aber auch die fehlenden Kenntnisse über die wirklichen Ursachen des Feinanteils und seine - oftmals überschätzten - tatsächlichen Einflüsse auf das Funktionieren bzw. Nicht-Funktionieren des Pelletkessels. So wurde (und wird) häufig die Aussage "Feinanteil <1% bei Verladung" auf die Menge des Feinanteils im Lager des Kunden übertragen. Dabei wird jedoch übersehen, dass die mechanischen Belastungen, denen die Pellets beim Einblasen in das Lager ausgesetzt sind, zwangsläufig zu einer Erhöhung des Feinanteils führen. Daran, dass sich gewisse Staubmengen im Lagerraum absetzen, kann auch die obligatorische Staubabsaugung bei der Anlieferung der Pellets nichts ändern.
In diesem Zusammenhang muß darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Menge des Staubes (Feinanteils) im Lagerraum auch von Faktoren abhängig ist, die weder der Hersteller noch der Lieferant der Holzpellets zu vertreten hat, wie z.B. die Ausführung der Befüllleitungen für den Lagerraum oder die Geometrie des Lagerraumes selbst oder auch die Anzahl der vorangegangenen Pelletlieferungen und deren Qualität..
  Holzpellets - Mängel bei Farbe und Feinanteil

Kommentar überflüssig: Bei diesen Holzpellets stimmt nichts. Angemerkt sei, daß dieses Erscheinungsbild nicht das Ergebnis fehlerhaften Einblasens der Pellets in ein Silo war - das sollte erst noch passieren !

Die rote Färbung ist im Übrigen auf die Verwendung von Tropenholz zurückzuführen.

     


So ist es dann auch zu erklären, daß es einen in Normen festgelegten Wert für die Höhe des Feinanteils im Lagerraum nicht gibt und aus den genannten Gründen auch nicht geben kann. Zur Eingrenzung des Wertes für den Feinanteil im Lagerraum gibt es lediglich eine freiwillige Übereinkunft zwischen der Arbeitsgemeinschaft "Österreichische Kleinfeuerungsanlagen" und einigen Pelletlieferanten, in der der maximal zulässige Feinanteil im Lager des Kunden auf 8% festgelegt wurde (ermittelt mit Lochsieb - Lochdurchmesser 5mm).

Oftmals wird auch das Argument vorgebracht, Pellets in Säcken würden wesentlich weniger Staub aufweisen als lose Ware. Das ist zweifellos richtig, doch wird auch hier übersehen, dass das Einblasen der Pellets und die damit verbundene unvermeidbare Beanspruchung der Holzpellets die Ursache für den gegenüber der Sackware erhöhten Feinanteil ist - nicht aber eine mangelnde Qualität der Holzpellets.

     
Berücksichtigt werden sollte außerdem, dass es bereits beim Einblasen, aber auch bei der allmählichen Entnahme von Pellets aus dem Lager selbst zu Entmischungsvorgängen kommt. Im Ergebnis dessen kann sich Staub in bestimmten Bereichen konzentrieren, so daß - wenn diese Bereiche isoliert betrachtet werden - durchaus der Eindruck entstehen kann, dass der Feinanteil der betreffenden Pelletlieferung sehr hoch ist. Trotzdem wäre es unzulässig, bereits an dieser Stelle und ohne weitere Prüfungen auf eine geringe Pelletqualität zu schließen.

Wird der Feinanteil der Pellets direkt vor der Zuführung in den Brennraum beurteilt, ist zu berücksichtigen, daß auch das Austragungssystem, welches die Pellets aus dem Lagerraum zum Kessel fördert, Ursache für einen erhöhten Feinanteil sein kann. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß es herstellerspezifisch enorme Qualitätsunterschiede in der Gestaltung der Austragungssystem gibt. Beim Kauf einer Pelletheizung sollte der Qualität des Austragungssystems nicht weniger Aufmerksamkeit als der Qualität des Pelletkessels selbst geschenkt werden.

Staub bzw. ein bestimmter Feinanteil wird eine unvermeidbare Begleiterscheinung jeder Pelletlieferung sein und bleiben. Die Beurteilung der Menge des Abriebes ist allein über den standardisierten Abriebtest im Lignotester möglich - nicht nach einem flüchtigen Blick in den Lagerraum.
 

Vom äußeren Erscheinungsbild her gar nicht so schlecht, sind diese Pellets beim Abriebtest mit Pauken und Trompeten (und viel Feinanteil) durchgefallen.

     




2.7. Ungeeignete Qualitätskriterien
Es soll nicht unerwähnt belieben, dass in der Praxis Qualitätstests kursieren, die keine Rückschlüsse auf die Qualität der Pellets zulassen. Keine Aussagen über die Qualität von Holzpellets können getroffen werden durch:
     
     
  • den "Wassertest"
   Holzpellets sollen in Wasser untergehen und sich möglichst langsam auflösen.
Richtig ist:   auch Pellets geringer Qualität gehen in Wasser unter, ein langsames Auflösen kann auch auf hohe Gehalte an Bindemitteln zurückzuführen sein.
     
  • den Schüttwinkel:
  Pellets müssen einen definierten Schüttwinkel (< 50°) aufweisen.
Richtig ist: Der Schüttwinkel ist kein aussagekräftiger Hinweis auf eine gute oder schlechte Pelletqualität.



2.8. Weitere Qualitätsmerkmale
Die Qualität der Holzpellets ist mit den beschriebenen Merkmalen (Oberfläche, Länge, Durchmesser, Feinanteil, Geruch, Farbe) nicht abschließend definiert. Als weitere Qualitätskriterien sind zu nennen:
  • Die Preßhilfsmittel ( in % ) 7)
  • Die Rohdichte (in kg/dm3 )
  • Der Wassergehalt ( in % )
  • Der Aschegehalt ( in% )
  • Der Heizwert ( in MJ/kg)
  • Der Gehalt an Schwefel (S), Stickstoff (N) und Chlor (Cl) ( in % )
  • Die Elemente Arsen, Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber Blei und Zink sowie EOX (in mg/kg) 8)

Diese Qualitätskriterien sind jedoch nur unter Laborbedingungen zu ermitteln. Der Anteil der verwendeten Preßhilfsmittel ist i.d.R. nur durch einen Abgleich der eingekauften Menge dieser Presshilfsmittel mit der produzierten Menge an Holzpellets zu ermitteln. Auf Grund des vergleichsweise hohen Aufwandes zur Bestimmung der genannten Qualitätsmerkmale soll auf eine nähere Betrachtung verzichtet werden. Lediglich auf den Punkt "Preßhilfsmittel" soll an dieser Stelle eingegangen werden, da hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Wert für den Abrieb (siehe auch Punkt 2.1. und Punkt 2.6.) der Holzpellets besteht.

Die Beurteilung aller sensorisch zu ermittelnden Qualitätskriterien wird in den meisten Fällen ein ausreichend sicheres Urteil zur Qualität der Holzpellets erlauben. Ergänzt werden kann die sensorische Beurteilung erforderlichenfalls durch den unter Punkt 2.1. beschriebenen Abriebtest. Allerdings wird dieser i.d.R. nicht vor Ort durchgeführt werden können. Erst wenn alle so ermittelten Werte auf eine gute Qualität der Holzpellets hinweisen, es aber trotzdem zu Störungen bei Betrieb der Pelletheizung kommt, müssen weitere, u.U. nicht eingehaltene Qualitätskriterien in Betracht gezogen und nach Möglichkeit ermittelt werden. Welches diese im Einzelfall sein werden, wird sehr stark von dem Charakter der aufgetretenen Störung abhängen.

Zur Verdeutlichung von Problemen bei der Verbrennung von Holzpellets trotz eines äußerlich sehr guten Erscheinungsbildes mag das folgende Beispiel dienen: Es ist denkbar, dass alle Merkmale der Holzpellets auf eine außerordentlich hohe Qualität hinweisen. Selbst die Ermittlung des Abriebes im Lignotester führte zu einem hervorragenden Ergebnis. Trotzdem kommt es zu einem kompletten Ausfall der Heizung durch eine Verschlackung des Rostes. Diese Verschlackung kann verschiedene Ursachen haben.

Möglich ist zunächst eine Fehlfunktion in der Zuführung der Verbrennungsluft durch den Pelletkessel selbst, wodurch im Verbrennungsraum Temperaturen erreicht werden, die über dem Schmelzpunkt für Holzaschen liegen.

Auch die Ausformung bzw. bauliche Gestaltung der Brennkammer selbst kann eine Verschlackung begünstigen. Dabei ist hier unter dem Begriff "Verschlackung" auch eine einfache Zusetzung des Rostes zu verstehen, die durch die Ansammlung von Verbrennungsrückständen entsteht. Dies ist keine Schlackenbildung im eigentlichen Sinne, doch ein Zuviel an Verbrennungsrückständen auf dem Rost kann z.B. durch eine Minderung der zur Verbrennung erforderlichen Luftmenge zu erheblichen Funktionsstörungen bis hin zum Ausfall der Anlage führen. Bei der Auswahl des Kessels ist also auch darauf zu achten, ob dieser über eine hochwertige und zuverlässige Rostreinigung verfügt oder die Brennkammer entsprechend ausgebildet ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass bei der Verbrennung der Holzpellets auf Grund unerlaubter Zusatzstoffe Verbrennungstemperaturen erreicht werden, die über dem Erweichungspunkt der Holzasche liegen, oder daß sich Zusatzstoffe in den Holzpellets befinden, deren Aschenschmelzpunkt deutlich unter dem von Holzasche liegt. In allen Fällen kann es zu Betriebsstörungen / Betriebsausfällen durch Schlackenbildung auf dem Verbrennungsrost kommen.

Ein Stoff mit relativ niedrigem Aschenschmelzpunkt 9) ist Getreide. Erste Verarbeitungsstufen von Getreide (Schrot, Mehl, Stärke) sind aber als Preßhilfsmittel bei der Pelletierung zugelassen. Preßhilfsmittel dienen in erster Linie der rationellen Produktion, verleihen den Holzpellets aber auch eine höhere Festigkeit und einen damit einhergehenden geringeren Wert für den Abrieb. Ein Zuviel an Preßhilfsmitteln führt aber auch zu den beschriebenen Problemen während des Verbrennungsprozesses. Preßhilfsmitteln wie z.B. Stärke lassen sich absolut zwar relativ leicht nachweisen 10), die Bestimmung der relativen Menge ist aber - wie weiter oben bereits dargestellt - ungleich komplizierter. Die Beigabe von Preßhilfsmitteln in unverhältnismäßig bzw. unzulässig hoher Konzentration kann also durchaus dazu mißbraucht werden, Mängel in der technischen Ausstattung einer Pelletierung auszugleichen, um trotzdem äußerlich hochwertig erscheinende Holzpellets zu produzieren.


2.9. Zusammenfassung
An diesem Beispiel wird das Dilemma deutlich, in dem man sich befindet, wenn die Qualität der Holzpellets beurteilt werden soll. Allein auf Basis des äußeren Erscheinungsbildes kann die Qualität der Pellets nur unvollständig eingeschätzt werden, da nur wenige aussagekräftige Merkmale für die Urteilsfindung zur Verfügung stehen. Einige Merkmale können zudem relativ einfach manipuliert werden. Zur Qualitätsbeurteilung ist ein gewisses Maß an Erfahrung unabdingbar. Eine Anzahl von Qualitätskriterien kann nur mit labortechnischem Aufwand ermittelt werden. Ein Markt wie der für Holzpellets, der erst im Entstehen begriffen ist, kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen Brennstoff zu vertreiben, zu dessen Qualitätseinschätzung von Seiten des Kunden Expertenwissen und eine labortechnische Grundausstattung notwendig sind.

Der Markt benötigt einen Brennstoff, bei dem der Kunde die Qualität des Brennstoffes sofort erkennen kann und diese Qualität auch mit absoluter Sicherheit und fortlaufend gleichbleibend erhält. Da die Pellets selbst - wie gezeigt - über ein solches, absolut sicheres Erkennungsmerkmal nicht verfügen, muß die jeweilige Qualität der Pellets dem Kunden auf anderen Wegen angezeigt werden. Folgerichtig gibt es zahlreiche Bemühungen, dem Kunden die Qualität der Holzpellets nicht über (unsichere) äußere Merkmale, sondern über eingehaltene Normen oder verliehene Zertifikate bzw. Gütesiegel zu signalisieren. Dem Kunden soll damit der Einkauf hochwertiger Pellets - die für den störungsfreien Betrieb einer Pelletheizung unabdingbar sind - wesentlich erleichtert werden. Doch auch bei den Normen und Gütesiegeln gibt es erhebliche Unterschiede. Festzustellen ist, daß selbst der Einkauf von Holzpellets "gemäß Norm" nicht in jedem Fall eine Garantie darstellt, auch tatsächlich Holzpellets hoher Qualität geliefert zu bekommen. Die für den deutschen Markt wichtigen Normen, Zertifizierungsprogramme und Gütezeichen sollen im Folgenden vorgestellt werden.



3. Normen und Gütesiegel für Holzpellets in Deutschland

3.1 Normen
3.1.1. DIN 51731: "Preßlinge aus naturbelassenem Holz - Anforderungen und Prüfung"
Mit der Bezeichnung "Preßlinge" sind hier sowohl Holzpellets als auch Holzbriketts gemeint. Diese werden in fünf Größengruppen - abhängig von Länge und Durchmesser - eingeteilt. Holzpellets mit einem Durchmesser von 6mm - die hier und im Folgenden besprochen werden - werden z.B. als "Holzpreßlinge DIN 51731 - HP5" bezeichnet. Weiterhin sind in der DIN-Norm Anforderungen für z.B. Restfeuchte und Heizwert der Holzpellets definiert. Es werden - im Gegensatz zur vergleichbaren Ö-Norm M 7135 - Grenzwerte für Schwermetallkonzentrationen in den Holzpellets festgelegt. .

Als wesentlicher Mangel der DIN 51731 ist zweifellos das Fehlen einer Fremdkontrolle der Produktionsstandorte der Holzpellets anzusehen. Die Pelletproben müssen vom Betreiber der Anlage selbst entnommen und zur Prüfung an ein vom Deutschen Institut für Normung (DIN) akkreditiertes Prüfinstitut geschickt werden. Dort erfolgt dann die Prüfung auf Normenkonformität. Auf Grund dieser Verfahrensweise muß eine bestandene DIN-Prüfung faktisch als wertlos angesehen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß andere, als selbst hergestellte Pellets eines Produzenten zur Prüfung eingeschickt wurden.

Als problematisch erweist sich auch die versteckte Verknüpfung von DIN 51731 und 1.BimSchV - Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen. Beschreibt die DIN Holzpellets und Holzbriketts noch als "... Preßlinge ohne Bindemittel aus naturbelassenem Holz ...", so wird dies in der 1. BimSchV §3, Absatz 2, Punkt 4 relativiert und Bindemittel aus Stärke, pflanzlichem Paraffin und Melasse zugelassen. Bedauerlicherweise ist an dieser Stelle versäumt worden, zumindest Höchstgrenzen für die zugelassenen Bindemittel festzulegen. Zudem fehlt in der DIN 51731 im Gegensatz zu der vergleichbaren österreichischen Norm eine Aussage zu dem wichtigen Qualitätskriterium "Abrieb". Dieser Parameter wurde unter Punkt. 2.1. und Punkt 2.6. bereits näher erläutert. Inzwischen herrscht in Fachkreisen dahingehend Übereinstimmung, daß die DIN 51731 nicht geeignet ist, die breite Einführung des Brennstoffs Holzpellets auf dem deutschen Markt zu begleiten. Zusammenfassend muß somit festgestellt werden, daß die DIN 51731 in ihrer vorliegenden Form als Maß für die Qualität von Holzpellets ungeeignet ist.


3.1.2. Ö-Norm M 7135: "Preßlinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde - Anforderungen und Prüfbestimmungen"
Die österreichische Norm hatte es in Deutschland außerordentlich schwer, bekannt zu werden. Dabei konnte zu keiner Zeit bezweifelt werden, daß die Ö-Norm M 7135 als Qualitätskriterium für Holzpellets wesentlich besser geeignet ist als die unter Punkt 3.1.1. beschriebene DIN-Norm. Erst in den letzten sechs bis zwölf Monaten hat ein Prozeß eingesetzt, der auch Endkunden gezielt nach Pellets gemäß Ö-Norm M 7135 fragen läßt.
     
     
Die Gründe für die späte Akzeptanz der Ö-Norm M 7135 in Deutschland dürften dabei in erster Linie in einem gravierenden Informationsdefizit beim Endkunden, aber vor allem auch bei Handel und Handwerk zu suchen sein. Selbst wenn die Existenz dieser österreichischen Norm bekannt war, so wurde dennoch davon ausgegangen, daß in Deutschland grundsätzlich nach der DIN-Norm zu verfahren sei. War der Inhalt beider Normen bekannt, so wurde vor allem die Festlegung zum Einsatz der Preßhilfsmittel in der Ö-Norm dahingehend interpretiert, daß damit der Einsatz von "Klebstoffen", die die Herstellung von Holzpellets erst ermöglichen, legalisiert wurde. Dem wurde die Formulierung aus der DIN 51731 ("... ohne Bindemittel ...") gegenübergestellt und so der Eindruck erweckt, bei Pellets nach DIN handele es sich in jedem Fall um ein vollkommen reines und somit besseres Produkt aus 100% Holz. Daß dies nicht der Fall sein muß, wurde bereits dargestellt.

  oe-norm
     

Der in der Ö-Norm festgelegte Abrieb ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für Holzpellets, das in der DIN 51731 fehlt. Der Abrieb ist ein Maß für die Härte der Pellets. Er wird ermittelt, indem die Pellets eine vorgegebene Zeitspanne einer definierten Belastung ausgesetzt werden. Der Test erfolgt in einem sog. Lignotester. Ein möglichst geringer Abrieb ist Voraussetzung für eine geringe Staubentwicklung beim Transport und beim Einblasen der Pellets, sowie für deren saubere Verbrennung (siehe auch Punkt. 2.1. und Punkt 2.6.). Neben diesen beiden zusätzlichen Parametern (Abrieb, Preßhilfsmittel) legt die Ö-Norm M 7135 auch für die sonstigen Eigenschaften der Pellets (Rohdichte, Wassergehalt, Aschegehalt, Heizwert) strengere Werte fest als dies die DIN 51731 tut. Der letzten Endes aber entscheidende Punkt für die eigentliche "Überlegenheit" der Norm aus Österreich über die deutsche DIN 51731 ist die Tatsache, daß die Produktion der Pellets und somit die Einhaltung der normativen Vorgaben fremdüberwacht ist. Erst diese Fremdüberwachung der Produktionsstätten gibt dem Endkunden die Gewähr, tatsächlich auf Qualitätspellets zugreifen zu können.


3.1.3. Ö-Norm M 7136: "Preßlinge aus naturbelassenem Holz - Holzpellets Qualitätssicherung in der Transport und Lagerlogistik"
Abgesehen von den gravierenden Unterschieden in den, in DIN 51731 und Ö-Norm M 7135 festgelegten Qualitätskriterien für Holzpellets ist beiden Normen gemeinsam, daß sie sich ausschließlich mit der Herstellung der Pellets beschäftigen. Der Einflußbereich beider Normen endet, sobald jene in das Silofahrzeug verladen bzw. in Säcke abgefüllt worden sind. Es liegt auf der Hand, daß für die Funktionssicherheit der Heizung nicht der Zustand der Pellets beim Verlassen des Werkes, sondern einzig der Zustand der Pellets im Lagerraum des Kunden entscheidend ist. Die Holzpellets müssen über eine mehr oder weniger große Entfernung zum (Zwischen)Händler oder auch Endkunden transportiert werden. Unabhängig davon, ob der Kunde seine Holzpellets im Direktvertrieb erhält oder ob diese zuvor zwischengelagert wurden, besteht die Gefahr, daß die Pellets durch unsachgemäßen Transport bzw. unsachgemäße Lagerung erhebliche Qualitätseinbußen erleiden.

Kriterien, die den sachgemäßen Transport bzw. die sachgerechte Zwischenlagerung von Holzpellets sicherstellen, wurden in der Ö-Norm M 7136 festgelegt. Neben "Allgemeinen Anforderungen" werden Anforderungen an ein Zwischenlager, an die Transportfahrzeuge, aber auch an das Zustellpersonal definiert. Angemerkt werden muß, daß die Ö-Norm M 7136 erst seit Mitte 2002 in Kraft ist. Die vollständige Umsetzung in der Praxis erfolgt nun schrittweise (On-Bord-Wiegesysteme, Checklisten). Grundsätzliche Dinge wie Sortenreinheit der Pellets, Schutz vor Nässe, Absaugeinrichtung u.v.a.m. sind aber schon lange und unabhängig von dem Erscheinen der Ö-Norm M 7136 bei seriösen Händlern selbstverständlich und gängige Praxis.


3.1.4. Ö-Norm M 7137: "Preßlinge aus naturbelassenem Holz - Holzpellets Anforderungen an die Pelletlagerung beim Verbraucher"
Die Art und Weise, wie die Holzpellets beim Kunden eingeblasen und gelagert werden, ist für deren Qualität ebenso wichtig wie die qualitätssichernden Maßnahmen bei Produktion, Zwischenlagerung und Transport. In Österreich befindet sich daher eine weitere Norm in Vorbereitung, in der Grundvoraussetzungen für eine sachgemäße Lagerung der Pellets formuliert werden sollen. In dieser Norm - die derzeit nur als Entwurf vorliegt - werden Aussagen zu baulichen Anforderungen an das Lager und zum Brandschutz, zu den Befüllleitungen, zum Schallschutz, zur Errichtung von Schrägböden und natürlich auch zum Schutz vor Nässe getroffen. Die Norm äußert sich ebenfalls zu Anforderungen an Erdtanks.


3.2. Zertifizierungsprogramme: DINplus Zertifizierungsprogramm "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerungsstätten"
Mit Beginn des Jahres 2002 wurde in Deutschland das Zertifizierungsprogramm "DINplus" auf den Weg gebracht. In diesem Zertifizierungsprogramm wurden die Anforderungen, die die DIN 51731 und die Ö-Norm M 7135 an Holzpellets stellen, miteinander kombiniert. Wurden in beiden Normen zu identischen Kriterien Festlegungen getroffen, so fand der jeweils strengere Wert Eingang in das DINplus Zertifizierungsprogramm.
     
     
Ein Zertifizierungsprogramm informiert über "... über Normfestlegungen hinausgehende Qualitätsmerkmale eines Produktes. Das Zeichen kombiniert das weltweit bekannte Verbandszeichen DIN mit dem zu dokumentierenden Mehrwert "plus" des Produktes" schreibt die DIN CERTCO GmbH auf ihren Internetseiten. Weiter heißt es: "Hersteller, deren Produkte weitere Anforderungen erfüllten als in den einschlägigen Normen festgelegt, können dies mit dem DINplus-Zeichen nachweisen und nach außen darstellen."   DINplus
     

Die Bedeutung des Zertifizierungsprogramms DINplus vor allem für den deutschen Markt kann nicht hoch genug einschätzt werden. Existiert doch nun ein in Deutschland selbst gültiger Kriterienkatalog, nach dem sich die Qualität von Holzpellets beurteilen läßt. Vor allem die verbindlich vorgeschriebene Kontrolle der Produktionsstätten durch Mitarbeiter von durch DIN-CERTCO akkreditierte Prüfinstitute wird die Vergabe des DINplus Zertifikats auschließlich an Hersteller von Qualitätspellets sicherstellen. Anzumerken ist allerdings auch in diesem Fall, daß das DINplus Zertifizierungsprogramm ausschließlich die Produktion der Holzpellets beurteilt. Logistik und Lagerung der Holzpellets beim Endkunden bleiben unberücksichtigt.


3.3 Gütesiegel
3.3.1. Gütesiegel "Deutscher Energie Pellet Verbandes (DEPV)"
Im April 2001 wurde der "Deutscher Energie Pellet Verband (DEPV)" gegründet. Daran beteiligt waren 14 Unternehmen aus den Bereichen Pelletproduktion, Pellethandel und Kesselbau sowie Privatpersonen. Inzwischen ist die Zahl der Mitglieder des DEPV auf über 60 gestiegen. Der DEPV ist damit der Verband mit der mit Abstand größten Mitgliederzahl in Deutschland. Er ist als Eingetragener Verein (e.V.) organisiert, seine Arbeit ist somit als gemeinnützig anerkannt. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen und Beratungen in diversen Arbeitsgruppen des DEPV steht ein System zur Qualitätssicherung bei Holzpellets unmittelbar vor der Veröffentlichung.

Das vom DEPV ausgearbeitete System zur Gütesicherung dürfte wohl das umfangreichste und strengste werden, das dem Endkunden zur Beurteilung der Pelletqualität zur Verfügung steht. Grundvoraussetzung für die Erteilung des DEPV-Zertifikates ist die Produktion von Pellets bzw. der Handel mit Pellets gem. Ö-Norm M 7135 bzw. DINplus-Zertifizierung. Holzpellets, die lediglich nach DIN 51731 geprüft wurden, können das Gütezeichen des DEPV generell nicht erhalten. Weiterhin sind spezielle Vorgaben über den Warenübergang, zur Zwischenlagerung und zur Auslieferung von Holzpellets oder auch zum Reklamationsmanagement einzuhalten. Für das Zustellpersonal wird z.B. ein sog. "Pellets-Führerschein", der auf entsprechenden Schulungen erworben werden kann, verbindlich vorgeschrieben.

Das Qualitätssiegel kann nur auf Antrag erworben werden. Voraussetzung dafür sind eine erfolgreich bestandene Erstprüfung, die Akzeptanz einer jährlichen Fremdüberwachung sowie die sorgfältige Durchführung und Dokumentation der festgelegten Maßnahmen zur Eigenüberwachung. Verstöße gegen die Vorgaben zur Qualitätssicherung können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro und einem dauerhaften Entzug des Qualitätssiegels geahndet werden.


3.3.2. Gütesiegel des Pelletsverbandes Austria (PVA) / Gütesiegel des Pelletsverbandes Deutschland (PVD) 11)
Die Verbände PVA und PVD sollen an dieser Stelle gemeinsam behandelt werden, da zwischen ihnen und ihren Gütekriterien keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Es mag verwundern, daß mit dem PVD in Deutschland ein zweiter Verband neben dem DEPV existiert, der sich dem Thema Holzpellets widmet. Verständlich wird dies aber dann, wenn bekannt ist, daß der PVA zunächst mit seinem Bemühen, einen Verband nach seinem Vorbild auch in Deutschland zu schaffen, gescheitert war. Im Vorfeld der Verbandsgründungen (DEPV, PVD) war die Frage zu entscheiden, ob der zu gründende Verband allen am Thema Holzpellets Interessierten (also z.B. auch Privatpersonen) offen stehen sollte, oder die Mitgliedschaft in erster Linie den Herstellern von Pellets bzw. Pelletkesseln ("Industrieverband") vorbehalten bleiben sollte. Die Beteiligten sprachen sich mit großer Mehrheit für einen ausschließlich gemeinnützig orientierten Verein aus. Im Ergebnis dessen wurde der DEPV gegründet. Zur Überraschung vieler wurde trotz der abzusehenden Gründung des DEPV genau einen Tag vor dessen Gründung durch den PVA bekannt gegeben, daß der PVD gegründet worden war.

Läßt man aber die beschriebenen Umstände der Gründung beider Verbände außer Acht, bleibt festzustellen, daß die Ziele aller drei Verbände (DEPV, PVA, PVD) nahezu identisch sind. Im Grundsatz soll erreicht werden, daß das System Holzpellets/Pelletheizung problemlos funktioniert und ggf. auftretende Störungen schnell und nicht zu Lasten des Kunden beseitigt werden. Das Image und der Bekanntheitsgrad der Pelletheizung in der Öffentlichkeit soll weiter verbessert werden. Zu diesem Zweck hat der PVA schon vor einigen Jahren ein Qualitätssiegel geschaffen.

Dieses Gütesiegel stellt Anforderungen an die Qualität der Pellets selbst aber auch an Pelletheizungen und den Pellethandel. Sind die Festlegungen zu den Punkten Pellets und Pellethandel vergleichbar der bereits weiter oben dargestellten Qualitätsforderungen, soll an diese Stelle besonders an die Vorgaben für die Hersteller von Pelletheizungen hingewiesen werden. So werden z.B. eine firmeneigene Fertigung und Entwicklung gefordert. 80% der Wertschöpfung muß in Österreich stattfinden. In der Heizperiode ist durch den Hersteller ein 24-Stunden-Service sicherzustellen. Der Pelletverband Deutschland hat die Qualitätskriterien des PVA im Wesentlichen übernommen, ebenso wie das Layout des Gütesiegels. Leider gibt es über den PVD kaum Informationen, so daß über seine genauen Ziele, seine Mitglieder oder auch seine Öffentlichkeitswirkung kaum Aussagen getroffen werden können.
 
1) Lignin Neben der Zellulose der wichtigste Bestandteil des Holzes (ca. 29% bei Nadelhölzern). Durch die Einlagerung von Lignin in die Zellwände kommt es zur deren Verholzung und somit zur Fertigkeit des Holzes. zurück
2) Staub Umgangssprachliche Bezeichnung für den sog. Feinanteil bei einer Pelletlieferung. Unter Feinanteil werden alle Korngrößen kleiner 3,15 mm zusammengefasst. Der Feinanteil sollte so gering wie möglich sein, da ein zu viel zu Betriebsstörungen im Austragungssystem und im Pelletkessel führen kann. Im Vorliegenden bezeichnen die Begriffe "Staub", "Feinanteil" und "Abrieb" den selben Sachverhalt. zurück
3) Spezifisches Gewicht Wert aus Ö-Norm M 7135: Preßlinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde; Anforderung nach DIN 51731 bei >1,0 kg/dm3. zurück
4) Abrieb Wert aus Ö-Norm M 7135: Preßlinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde; Keine Festlegungen in DIN 51731. zurück
5) Abriebtest Nach vorhergehender Abscheidung des in der Ausgangsprobe enthaltenen Feinanteils über ein 3,15mm Sieb wird eine Probe von 100g 60 Sekunden in einem Luftstrom von 70 mbar beansprucht. Die Pellets werden zurückgewogen und der Abrieb in Prozent berechnet. zurück
6) Photosynthese Ein in allen höheren Pflanzen ablaufender Prozeß, bei dem unter Lichteinfluß aus Wasser und dem CO2 der Luft organische Kohlenstoffverbindungen (Glucose) aufgebaut werden. So besteht auch die Zellulose aus vielen aneinandergeketteten Glukosemolekülen. Die im Licht enthaltene Energie wird durch die Photosynthese in eine speicherfähige Form überführt. Ein "Abfallprodukt" der Photosynthese ist der Sauerstoff zurück
7) Presshilfsmittel (sind) chemisch nicht veränderte Produkte aus der primären land- und forstwirtschaftlichen Biomasse (solche sind z.B. Maisschrot, Maisstärke, Roggenmehl), die - aus Gründen der Erleichterung des Pressvorganges und damit auch der Verbesserung der Energiebilanz sowie zur Erhöhung der Abriebfestigkeit - dem Ausgangsmaterial zur Erzeugung von Holz- oder Rindenpresslingen beigemengt werden dürfen. zurück
8) EOX extrahierbare organische gebundene Halogene. zurück
9) Asche In den Brennkammern von Pelletheizungen werden Temperaturen von 1000°C erreicht. Da Holzasche ihren Schmelzpunkt erst bei Temperaturen über 1200 °C erreicht, sind hohen Temperaturen in der Brennkammer kein Problem. Getreide hingegen erreicht den Erweichungsbeginn der Asch bereits bei Temperaturen von ca. 700°C. Die daraus resultierende Schlackenbildung kann zum Totalausfall des Kessels führen. zurück
10) Stärke Nachweis kann in wässriger Lösung mit Jod geführt werden. zurück
11) PVA /PVD Beide Verbände existieren nicht mehr. zurück

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